SPORTCLUB WOLLERS - Eigenbauspielerregelung


Eigenbau-/Verbandsspielerregelung


1. Die Eigenbauspielerverpflichtung gilt für alle Kampfmannschaften des WFV. (exkl.Regionalliga)

2. In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein mindestens 10 Spieler mit Status zu nominieren, davon mind. 5 Spieler mit dem Status Eigenbauspieler.

Bei Nominierung von 10 oder weniger Spielern kann kein Spieler ohne Status
nominiert werden wobei trotzdem mindestens 5 davon Eigenbauspieler sein müssen
(Rest müssen Verbandsspieler sein)

Eigenbauspieler ersetzt den Status Verbandsspieler (z.b. wenn 8 Eigenbauspieler aufscheinen, sind nur mehr 2 Verbandsspieler notwendig)

3. Eigenbauspieler ist und bleibt ein Spieler, der zwei zusammenhängende Jahre bei einem Verein gemeldet gewesen ist oder die Gesamtmeldedauer bei einem Verein insgesamt drei Jahre beträgt.


4. Jeder Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt durch die
Erstanmeldung für den Stammverein als Eigenbauspieler. Dies gilt auch für
Nichtösterreicher.

Für Mädchen gilt dies bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

5. Akademiespieler der BNZ-Zentren gelten nach ihrem erstmaligen Vereinswechsel als
Eigenbauspieler für den neuen Verein. Bei einem neuerlichen Vereinswechsel
verlieren diese Spieler aber den Eigenbauspieler-Status, sofern sie nicht die
Bestimmungen des Punkt 3 erfüllen.

6. Bei Nachwuchsspielgemeinschaften wird der Eigenbauspielerstatus nur für jenen
Verein angerechnet, für den der Spieler laut Spielerpass gemeldet ist.

7. Bei Nichterfüllung der Eigenbauspielerbestimmung ist das Spiel zur Durchführung zu
bringen, es ist jedoch mit einer Strafbeglaubigung zu werten und mit einer Geldstrafe
wegen Einsatzes eines unberechtigten Spielers zu sanktionieren.


8. Die Kennzeichnung der Eigenbauspieler auf dem Online-Spielbericht erfolgt
automatisch.


9. Für die Überprüfung der Richtigkeit sind die Vereine verantwortlich.

 

 

Verbandsspieler:


a) Verbandsspieler ist ein Spieler, der insgesamt mindestens fünf Jahre bei Vereinen
des ÖFB gemeldet war. Für die Anrechnung muss die Meldezeit mindestens 6
Monate betragen.


b) In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein so viele
Verbandsspieler zu nominieren, dass die Gesamtzahl von Eigenbau- und
Verbandsspielern zumindest 10 beträgt.


Zusätzliche Regelungen:


1b Mannschaften gelten im Sinne von Kampfmannschaften

 

. Regelung gilt nicht für die unterste Spielklasse der Frauen

 

 


Die Akademieregelung gilt bundesländerübergreifend

 

 


Bei Erstanmeldung eines Vereines beim WFV gibt es eine 2-jährige Befreiung (ohne Aufstiegsrecht)

 

 


Die Regelung gilt für Meisterschaft- und Cupspiele des WFV

 

Für die Einhaltung und Kontrolle der Eigenbau-/Verbandsspielerregelung ist der Verein verantwortlich, wobei das System Fußball-Online unterstützend wirken soll.

 

 

 

Wien, 14.5.2013


 
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