1. Die Eigenbauspielerverpflichtung gilt für alle Kampfmannschaften des WFV. (exkl.Regionalliga)
2. In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein mindestens 10 Spieler mit Status zu nominieren, davon mind. 5 Spieler mit dem Status Eigenbauspieler.
Bei Nominierung von 10 oder weniger Spielern kann kein Spieler ohne Status
nominiert werden wobei trotzdem mindestens 5 davon Eigenbauspieler sein müssen (Rest müssen Verbandsspieler sein)
Eigenbauspieler ersetzt den Status Verbandsspieler (z.b. wenn 8 Eigenbauspieler aufscheinen, sind nur mehr 2 Verbandsspieler notwendig)
3. Eigenbauspieler ist und bleibt ein Spieler, der zwei zusammenhängende Jahre bei einem Verein gemeldet gewesen ist oder die Gesamtmeldedauer bei einem Verein insgesamt drei Jahre beträgt.
4. Jeder Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt durch die
Erstanmeldung für den Stammverein als Eigenbauspieler. Dies gilt auch für
Nichtösterreicher.
Für Mädchen gilt dies bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
5. Akademiespieler der BNZ-Zentren gelten nach ihrem erstmaligen Vereinswechsel als
Eigenbauspieler für den neuen Verein. Bei einem neuerlichen Vereinswechsel
verlieren diese Spieler aber den Eigenbauspieler-Status, sofern sie nicht die
Bestimmungen des Punkt 3 erfüllen.
6. Bei Nachwuchsspielgemeinschaften wird der Eigenbauspielerstatus nur für jenen
Verein angerechnet, für den der Spieler laut Spielerpass gemeldet ist.
7. Bei Nichterfüllung der Eigenbauspielerbestimmung ist das Spiel zur Durchführung zu
bringen, es ist jedoch mit einer Strafbeglaubigung zu werten und mit einer Geldstrafe
wegen Einsatzes eines unberechtigten Spielers zu sanktionieren.
8. Die Kennzeichnung der Eigenbauspieler auf dem Online-Spielbericht erfolgt
automatisch.
9. Für die Überprüfung der Richtigkeit sind die Vereine verantwortlich.